Inhaltsverzeichnis:
Teil A
Teil B
Teil C
Teil D
Die homöopathische Arznei
Homöopathische Arzneimittel, die auch als ,,Arzneipotenzen" bezeichnet
werden, stellen pharmazeutisch und pharmakologisch eine eigenständige
Arzneiklasse dar. Ihre Herstellung erfolgt durch wiederholte Schritte von
Verdünnung und Verschüttelung oder Verreibung, wobei die Arzneien
ihren chemischen Arzneigehalt verlieren. Gleichzeitig werden jedoch durch
diesen Vorgang der Potenzierung die homöopathischen Wirkeigenschaften
der ursprünglichen Rohstoffe immer mehr entwickelt und auf den
Arzneiträger übertragen, sodaß auch die sogenannten
,,Hochpotenzen" -- Arzneimittel, die aufgrund ihrer hohen Verdünnung
weit jenseits der Loschmidtschen Zahl liegen -- kraftvolle und
verläßliche Therapieerfolge in akuten und chronischen Krankheiten
ermöglichen.
Der Begriff des ,,homöopathischen Arzneimittels" ist im
Österreichischen Arzneimittelgesetz 1983 definiert:
,,Homöopathische Arzneimittel sind Arzneimittel, die ausschließlich
nach homöopathischen Grundsätzen und Verfahrenstechniken hergestellt
sind."
Diese Begriffsbestimmung steht in Übereinstimmung mit dem Deutschen
Arzneimittelgesetz 1976 und entspricht den Richtlinien des EG--Rechtes. Damit
sind sowohl die Arzneiform des ,,homöopathischen Arzneimittels", als
auch die Art der pharmazeutischen Herstellung gesetzlich verankert, die nach
jenen ,,homöopathischen Grundsätzen und Verfahrenstechniken" zu
erfolgen hat, die im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) enthalten sind.
Die ersten Vorschriften zur Herstellung homöopathischer Arzneimittel
stammen von S. Hahnemann, der in seinen Hauptwerken ,,Organon", ,,Reine
Arzneimittellehre" und ,,Chronische Krankheiten" sehr genaue Angaben zur
Arzneipotenzierung hinterließ. Bald danach wurden von unterschiedlichen
Autoren ,,homöopathische Arzneibücher" verfaßt, wobei die
erstmals 1872 von W. Schwabe herausgegebene ,,Pharmacopoea homeopathica
polyglottica" zum Vorläufer des heutigen homöopathischen Arzneibuches
wurde. Darauf aufbauend erschien 1924 die 1. Auflage des Deutschen
Homöopathischen Arzneibuches als Privatdruck, dem 1934 die 2. Auflage
folgte. Dieses Arzneibuch wurde durch die deutsche Apothekerbetriebsordnung
offizinell und 1978 durch das offizielle ,,Amtliche Homöopathische
Arzneibuch" (HAB 1) der BRD ersetzt. 1985 erschien es mit 4 Nachträgen
als Gesamtausgabe, der 1991 ein ,,1. Nachtrag zur Gesamtausgabe" folgte.
Weitere Nachträge des deutschen HAB sind nicht zu erwarten, da an einem
Europäischen Homöopathischen Arzneibuch gearbeitet wird.
1986 wurde das HAB 1 auch von Österreich rechtsgültig übernommen,
wobei 1990 der ,,Allgemeine Teil des Homöopathischen Arzneibuches" in
das ,,Österreichische Arzneibuch" (ÖAB) aufgenommen wurde. Weitere
wichtige homöopathische Arzneibücher (= Pharmakopoen) sind ,,British
Homoeopathic Pharmacopoea" 1993, homöopathischer Teil der
,,Pharmacopée Française" 1989, ,,Homoeopathic Pharmacopoea
of the United States" 1992, ,,Homoeopathic Pharmacopoea of India" 1971-78,
sowie die Mexikanischen, Brasilianischen und Chilenischen homöopathischen
Arzneibücher.
Das homöopathische Arzneibuch ist in zwei Teile gegliedert. Der erste
Teil ,,Allgemeine Bestimmungen zur Herstellung homöopathischer Arzneimittel"
enthält die Angaben zur Beschaffenheit der arzneilichen Rohstoffe,
Arzneiträger (z.B. Alkohol oder Milchzucker) und Reagentien für
die Analytik. Im Anschluß daran finden sich 50 Vorschriften für
die unterschiedlichen Potenzierungs- und Herstellungsverfahren
homöopathischer Arzneimittel.
Der zweite Teil des homöopathischen Arzneibuches ist den ,,Monographien"
der einzelnen Arzneisubstanzen gewidmet, worin die genauen Herstellungs-
und Analysenvorschriften beschrieben sind. Darin enthalten finden sich die
Angaben der Arzneirohstoffe, sowie deren Prüfung auf Identität,
Reinheit und Gehalt. Die aus dem Allgemeinen Teil des Arzneibuches anzuwendenden
Herstellungsvorschriften sowie die dafür zulässigen Arzneiträger
und Hilfsstoffe werden ebenfalls in den Monographien vorgeschrieben.
Da sich homöopathische Arzneimittel aufgrund ihrer hohen Verdünnung
der chemischen Analytik entziehen, stützt sich die Qualitätskontrolle
in besonderem Maß auf die Kontrolle der für die Arzneimittel
verwendeten Rohstoffe und der daraus bereiteten Urtinkturen, Lösungen
und ersten Verreibungen, wobei neben verschiedenen qualitativen und quantitativen
chemischen Analysenverfahren vor allem die Dünnschichtchromatographie
zu erwähnen ist.
Samuel Hahnemann hat nicht nur die homöopathische Medizin entdeckt,
sondern ebenso die Grundlagen der homöopathischen Pharmazie entwickelt,
um durch die Methodik der ,,Potenzierung" kraftvolle und zugleich mild wirkende
Arzneimittel herzustellen.
Hahnemann hatte 1790 anläßlich des Chinarindenversuches das
Simileprinzip als Grundlage der Homoeopathie entdeckt und in den darauf
folgenden 10 Jahren ,,homöopathisch ((1)) behandelt, indem er die
Arzneimittel in der üblichen Dosierung verabreichte. Dabei machte er
jedoch die erstaunliche Entdeckung, daß normalerweise gut
verträgliche Arzneidosen plötzlich zu heftigsten Reaktionen
führten, wenn das Arzneimittel aus homöopathischer Sicht ein ,,Simile"
für den Kranken darstellte. Er beschrieb dies 1797 am Beispiel eines
Patienten, der unter schwersten Darmkoliken und einer völligen
Nahrungsmittelunverträglichkeit von Obst- und bestimmten Gemüsesorten
litt. Diesem verordnete er entsprechend dem homöopathischen Symptomenbild
4 x 250 mg der getrockneten Weißnieswurzel (Veratrum album) als
similemäßige Arznei, worauf der Patient eine äußerst
heftige Überreaktion zeigte, bevor die bleibende Heilung eintrat:
,,Ich gab ihm vier Pulver...nach der zweiten (Gabe) fing eine Krankheit
in ihm zu entstehen an, die er nicht anders beschreiben konnte, als daß
es seine Krampfkolik gewesen. Er ließ sich aber nicht abhalten, die
dritte und vierte Gabe zu nehmen, da denn diese künstliche Nervenkolik
auf einen so fürchterlichen Grad anstieg, daß er mit dem Tode
gerungen, von kaltem Schweiß bedeckt und fast erstickt wäre. Er
habe drei Tage gebraucht, sich wieder zu erholen, und sey nun da, das weitere
zu vernehmen."
Nach Abklingen dieser extremen Erstverschlimmerung war der Kranke von seiner
chronischen Darmkrankheit und Nahrungsmittelunverträglichkeit geheilt.
Die bedrohliche Intensität dieser und ähnlicher Erstreaktionen
veranlaßte Hahnemann jedoch, die Dosis homöopathisch gewählter
Arzneien immer mehr zu verringern, was zur Entwicklung der Potenzierung
führte.
Da Hahnemann vor allem bei giftigen Arzneimitteln sehr geringe Mengen verordnete,
die durch Wägung kaum weiter zu verringern waren, ging er dazu über,
die Arzneistoffe aufzulösen und deren Lösung schrittweise zu
verdünnen. Dieses heute als ,,Verdünnungsreihe" oder ,,serielle
Verdünnung" bezeichnete Verfahren stellt in Pharmazie und Chemie die
gebräuchlichste Methode dar, um mit einfachen Mitteln rasch und exakt
hohe Verdünnungen anzufertigen. Hahnemann beschrieb dieses Verfahren
erstmals 1801 am Beispiel der Arznei ,,Belladonna", die er aus dem getrockneten
Blattpreßsaft der Tollkirsche durch Verdünnung in den
Verhältnissen 1:400, 1:300 und 1:200 erzeugte:
,,...löset man einen Gran ((2)) dieses Pulvers in 100 Tropfen
destilliertem Wasser auf, schüttet die trübe Auflösung in
ein Unzenglas und spült mit 300 Tropfen gewässerten Weingeistes
nach, welches man zu der Auflösung schüttet und beides durch
fleißiges Schütteln wohl vereinigt. Man signirt das Glas: starke
Belladonna--Auflösung. Von dieser wird Ein Tropfen mit 300 Tropfen
gewässerten Weingeistes durch minutenlanges Schütteln innig vereinigt
und mittlere Belladonna--Auflösung bezeichnet. Von dieser zweiten Mischung
wird nun ein Tropfen mit 200 Tropfen des gewässerten Weingeistes durch
minutenlanges Schütteln vereinigt und schwache Belladonna--Auflösung
bezeichnet, welche in jedem Tropfen 1/24000000 ein vier und zwanzig Milliontel
Eines Grans getrockneten Belladonna--Saftes enthält."
Mit dieser und anderen Arzneien gelang es Hahnemann, Scharlach erfolgreich
zu behandeln und eine wirksame Infektprophylaxe durchzuführen. Dadurch
angespornt untersuchte er auch die Wirkungen anderer Arzneien, wie aus seinen
Krankenjournalen hervorgeht. Demnach wandte er bereits 1801--1802 viele
hochverdünnte Arzneimittel an, wie Belladonna in der 1/12trilliontel,
Arsenicum album in der 1/400.000billiontel und Pulsatilla in der
1/160billiontel Verdünnung, gefolgt von Chamomilla, Taxus, Aconitum
und Veratrum. Die zu dieser Zeit am häufigsten verabreichte Arznei war
Chamomilla.
Aus dem erwähnten Beispiel der Belladonna--Verdünnung Hahnemanns,
die bezogen auf den Inhaltsstoff mit 10-5 -- 10-6 mg Atropin pro Dosis weniger
als ein hunderttausendstel (!) der pharmakologisch wirksamen Atropinmenge
((3)) enthielt (F. Dellmour 1994) und dennoch verläßlich wirkte,
wird deutlich, daß eine Erklärung für die Wirkung
homöopathischer Arzneimittel nicht auf der Ebene der Chemie zu finden
ist. Hahnemann war sich dessen jedoch anfangs nicht bewußt, wie seine
weiteren Arbeiten zeigen. Denn da die von ihm angefertigen
Arznei--,,Verdünnungen" bei similemäßiger Übereinstimmung
mit dem Krankheitsbild des Patienten oft noch immer zu heftig wirkten, fertigte
er höhere und höhere Verdünnungen an, in der Meinung, damit
die Wirkungen seiner Arzneimittel verträglicher zu machen. Aus seinen
Schriften geht dies eindeutlich hervor, indem er darin die von ihm angefertigten
Arzneien noch zwei Jahrzehnte lang als ,,Verdünnungen" bezeichnete;
eine Distanzierung vom Verdünnungsbegriff erfolgte erstmals in der ,,Reinen
Arzneimittellehre" 1821 und in der 6. Auflage des ,,Organon" (F. Dellmour
1993a).
In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, daß der Wiener
Physiker Josef Loschmidt die nach ihm benannte Konstante ((4)) erstmals 1865
berechnet hat. Hahnemann (1755--1843) konnte somit nicht wissen, daß
er ,,nichtstoffliche" Arzneimittel anfertigte; er beobachtete nur deren
kraftvolle und nicht selten heftigen Wirkungen, weshalb er immer höher
verdünnte und lange Zeit die ,,decillionfache Verdünnung" ((5))
verwendete. Dennoch fand er kein Nachlassen der Wirkung, sondern eher eine
Zunahme der Wirksamkeit, wie er 1827 am Beispiel der Arznei Thuja (Lebensbaum)
beschrieb:
,,Da fand ich dann, daßs selbst die höhern Verdünnungen,
z.B. die decillionfache, oder gar wohl die vigesillonfache Verdünnung
((6)) nicht etwa schwächer an Kraft, wohl gar zur völligen
Kraftlosigkeit, zum Nichts herabgesunken -- Nein ! im Gegentheil, an
lebensbaum--arzneilicher Wirkung eher stärker und stärker geworden
waren."
Trotz dieser Beobachtungen wurden dem Arzt und Chemiker Hahnemann im Laufe
seiner jahrzehntelangen homöopathischen Tätigkeit immer mehr klar,
daß die homöopathische Wirkung nicht nur eine Folge der
Verdünnung sein kann, da durch ausschließliches Verdünnen
die Wirksamkeit jeder Arznei verringert wird. Darum führte er 1835 die
Wirkung potenzierter Arzneimittel auf die Verschüttelung bzw. Verreibung
zurück :
,,Die Veränderung, welche in den Naturkörpern, namentlich in
den arzneilichen, durch anhaltendes Reiben mit einem unarzneilichen Pulver,
oder aufgelöst, durch langes Schütteln mit einer unarzneilichen
Flüssigkeit, entsteht, ist so unerwartet groß, daß sie an
Wunder gränzt, und erfreulich, daß der Fund dieser wundervollen
Veränderung der Homoeopathie angehört."
1842 distanzierte sich nochmals vom zuvor gebrauchten Verdünnungsbegriff
und nannte seine Arzneien ,,Dynamisationen":
,,Man hört noch täglich die homöopathischen Arzneipotenzen
bloß Verdünnungen nennen, da sie doch das Gegentheil derselben,
d. i. wahre Aufschließungen der Natur--Stoffe und zu
Tage--Beförderung und Offenbarung der in ihrem innern verborgen gelegenen,
specifischen Arzneikräfte sind, durch Reiben und Schütteln bewirkt,
wobei ein zu Hülfe genommenes, unarzneiliches Verdünnungs--Medium
bloß als Neben--Bedingung hinzutritt. Verdünnung allein, z.B.
die der Auflösung eines Grans Kochsalz, wird schier zu bloßem
Wasser ... und wird nie dadurch zur Kochsalz--Arznei, die sich doch zur
bewundernswürdigsten Stärke, durch unsere wohlbereiteten
Dynamisationen, erhöht."
Wie das Beispiel von Belladonna gezeigt hat, verwendete Hahnemann am Beginn
seiner homöopathisch--pharmazeutischen Tätigkeit aus Gründen
der Konservierung getrocknete Pflanzensäfte, die vor Gebrauch suspendiert
wurden. Um eine annähernd homogene Lösung zu erhalten, mußten
diese trüben Suspensionen intensiv geschüttelt werden, ebenso wie
es bei der Herstellung von Verdünnungsreihen notwendig ist zu
schütteln, um Lösung und Lösungsmittel zu homogenisieren.
Daraus entwickelte sich die Verschüttelung als flüssige Form der
homöopathischen Potenzierung.
Durch Verschüttelung können nur jene Rohstoffe potenziert werden,
die in Wasser oder Alkohol löslich sind oder aus denen eine Urtinktur
bereitet werden kann. Bei unlöslichen Stoffen, wie z.B. Metallen und
Mineralien, muß das Verfahren der Laktoseverreibung angewandt werden,
um den Rohstoff für die weitere Potenzierung aufzuschließen. Hahnemann
verrieb 1818 erstmals Blattgold im Verhältnis 1 : 100 mit Milchzucker
und erzeugte auf diese Weise eine Arznei, mit der er suizidale
Depressionszustände erfolgreich behandeln konnte. Daraufhin triturierte
er Aurum auch zu höheren Potenzgraden und führte die Verreibung
als Herstellungsverfahren in die Homoeopathie ein.
Das lateinische Wort ,,potentia" kann mit Kraft, Fähigkeit, Vermögen,
Wirkung und Wirksamkeit übersetzt werden. In diesem Sinn gebrauchte
Hahnemann den Begriff der ,,Potenz", indem er damit Kräfte bezeichnete,
die bestimmte Wirkungen hervorrufen. Blitz, Feuer und die Gewalt der Meereswellen
nannte er ,,Naturpotenzen", ebenso wie er physikalische Einflüsse, z.B.
Kälte, Wärme und Licht, infektiöse, toxische und psychische
Einflüsse wie Gram und Freude als ,,Potenzen" bezeichnete, da diese
Wirkungen hervorrufen. Da auch durch Arzneien Wirkungen ausgelöst werden,
bezeichnete Hahnemann diese als ,,Arznei--Potenzen", ,,Heilpotenzen" oder
einfach nur als ,,Potenzen". Die von ihm angefertigten homöopathischen
Arzneimittel nannte er in diesem Sinn ,,potenzierte Kraft--Entwicklung" (1833),
da er beobachtet hatte, daß durch die Verschüttelung und Verreibung
die homöopathischen Wirkkräfte der Arzeien entwickelt und
verstärkt werden. Daher sind unter ,,Potenzierung" und ,,Dynamisation"
jene Herstellungsverfahren zu verstehen, bei denen die homöopathischen
Wirkkräfte des Rohstoffes durch schrittweise Verdünnung,
Verschüttelung und Verreibung entwickelt werden (F. Dellmour 1993b).
Um arzneiliche Rohstoffe potenzieren zu können, müssen diese zuvor
in eine verarbeitbare Form gebracht werden. Dies kann durch Lösung,
Anfertigung einer Urtinktur oder Verreibung mit Lactose erfolgen.
Arzneirohstoffe wie etwa Salze, Säuren oder pflanzliche Harze können
im passenden Verdünnungsverhältnis in Wasser, Äthanol oder
Äthanol--Wasser--Gemischen gelöst werden, bevor damit die Potenzierung
beginnt. In Sonderfällen, z. B. bei Bienen- und Schlangengiften, kann
zur Herstellung der Lösung auch 85% Glycerin verwendet werden.
Pflanzliche und tierische Rohstoffe können meist nicht gelöst werden.
Deshalb wird aus ihnen durch Mazeration ((7)) oder Perkollation ((8)) eine
,,Urtinktur" hergestellt. Auf diese Weise können aus frischen oder
getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen, pflanzlichen Preßsäften,
Harzen, Ölen, Tieren, Tierteilen oder Nosodenpräparaten Urtinkturen
hergestellt werden. Nach Filtration, analytischer Kontrolle und gegebenenfalls
Einstellung auf eine im HAB genannten Konzentration kann mit der Potenzierung
begonnen werden. Urtinkturen werden auf dem Arzneifläschchen und in
der pharmazeutischen Literatur mit dem Zeichen ,,Æ" abgekürzt.
Unlösliche Rohstoffe, wie z.B. Metalle oder in Alkohol oder Wasser
unlösliche anorganische Salze und Minerale, müssen mit Lactose
im gewünschten Potenzierungsverhältnis in einer Porzellanreibschale
verrieben werden, um die Potenzierung zu beginnen. Dieses Verfahren kann
prinzipiell auch für lösliche Arzneistoffe, frische Pflanzenteile
und Flüssigkeiten verwendet werden.
Sowohl Hahnemann als auch spätere Homöopathen und Pharmazeuten
haben mehrere Potenzierungsverfahren entwickelt, die auf demselben
pharmazeutischen Prinzip beruhen:
Potenzierung = Verdünnung + Dynamisation
Die schrittweise Verdünnung des gelösten Arzneirohstoffes erfolgt
mit flüssigen Arzneiträgern wie Wasser, reinem Alkohol oder
Alkohol--Wasser--Gemischen, wobei heute meist 43% Äthylalkohol verwendet
wird. Unlösliche, feste aber auch flüssige Arzneistoffe können
ferner durch Verreibung mit Milchzucker (Lactose) verdünnt werden.
Unterschiede ergeben sich dabei vor allem hinsichtlich des
Verdünnungsverhältnisses pro Potenzierungsschritt und in der Wahl
der Verschüttelungs- oder Verreibungsmethode:
1 : 10 Decimal--Potenzierung
1 : 100 Centesimal--Potenzierung
1 : 50.000 LM--Potenzierung
HAB Mehrglas--Methode
Korsakoff Einglas--Methode
Hahnemann hatte für seine ,,Arzneiverdünnung" nach mehreren Versuchen
das Verfahren der Centesimalpotenzierung entwickelt, indem Arzneistoffe bei
jedem Potenzierungsschritt im Verhältnis 1 : 100 verdünnt und durch
zehn Schüttelschläge verschüttelt oder mit Lactose verrieben
werden. Die damit erzeugten ,,C--Potenzen" wandte er vorwiegend im Potenzgrad
C30 an.
Wird von einer Urtinktur ausgehend diese Potenzierung durchgeführt,
so erhält man als erste Potenz eine ,,Dilution C1". Davon kann 1
Gewichtsteil wiederum mit 99 Teilen Alkohol (= Verdünnungsverhältnis
1 : 100) verdünnt und durch 10 kräftige Schüttelschläge
dynamisiert werden, um die Dilution C2 zu erhalten. Nach demselben Prinzip
werden die folgenden Potenzen C3, C4 und alle höheren Centesimalpotenzen
hergestellt.
Verschiedene Ärzte und Apotheker bedienten sich später auch der
Decimalpotenzierung, bei der pro Potenzierungsschritt die Arzneistoffe im
Verhältnis 1 : 10 verdünnt und ebenso durch zehn
Schüttelschläge verschüttelt oder mit Lactose verrieben werden.
Wird z.B. 1 Teil der Urtinktur mit 9 Teilen Alkohol verdünnt und durch
10 kräftige Schüttelschläge dynamisiert, erhält man als
ersten Potenzgrad eine ,,Dilution D1". Wird die Potenzierung fortgesetzt,
so können aus der D1 die folgenden Potenzen D2, D3, D4 und alle
höheren Decimalpotenzen angefertigt werden. Diese ,,D--Potenzen" werden
vorwiegend in deutschsprachigen Ländern verwendet.
Hahnemann hatte mit C--Potenzen die Erfahrung gemacht, daß mehrfache
Gabenwiederholungen oftmals zu heftige Reaktionen hervorriefen. Darum entwickelte
er das Verfahren der LM--Potenzierung, bei dem die Arzneistoffe pro
Potenzierungsschritt im Verhältnis 1 : 50.000 verdünnt und mit
jeweils 100 Schüttelschlägen dynamisiert werden. Dabei erfolgt
ein Wechsel zwischen fester und flüssiger Arzneiphase, indem für
jede Potenzstufe ein Globulus der LM--Vorpotenz in Wasser gelöst, mit
Alkohol verdünnt, durch Verschüttelung dynamisiert und mit dieser
alkoholischen Lösung ca. 50.000 neue Globuli benetzt werden, die dadurch
den nächsten LM--Potenzgrad darstellen. Diese ,,LM-Potenzen" ((9)) oder
,,Q-Potenzen" ((10)) stellen Hochpotenzen dar, die auch bei häufigen
Gabenwiederholungen gut verträglich sind. LM--Potenzen haben sich deshalb
besonders bei der Behandlung chronischer Krankheiten bewährt.
Die Potenzierungsmethode Hahnemanns stellt eine ,,Mehrglas--Methode" dar,
bei der für jeden Potenzierungsschritt ein eigenes Arzneifläschchen
verwendet wird. Dies bedeutet besonders für die Herstellung von Hochpotenzen
einen großen Materialaufwand, da ebensoviele Fläschchen erforderlich
sind, wie die Zahl des Potenzgrades angibt ((11)).
Constantin Hering hatte als einer der ersten ein wesentlich einfacheres
Potenzierungsverfahren erprobt, bei dem nur ein einziges besonders normiertes
Verschüttelungsgefäß verwendet wird, um eine Arzneilösung
über beliebig viele Potenzstufen zu potenzieren. Dieses Verfahren wurde
von N. S. v. Korsakoff weiterentwickelt und 1831 publiziert; es wurde zur
Grundlage der ,,Einglas--Methode", die heute in vielen Ländern zur
Potenzierung verwendet wird. Das Prinzip dieses Verfahrens besteht darin,
daß auch nach Entleerung einer potenzierten Arzneilösung eine
geringe Flüssigkeitsmenge an der Gefäßinnenwand des
Fläschchens haften bleibt, woraus sich bei neuerlicher Befüllung
des Gläschens mit Alkohol eine definierbare Verdünnung ergibt,
die bei ,,K--Potenzen" üblicherweise einem Verdünnungsverhältnis
von 1 : 100 entspricht. Die Korsakoff--Potenzierung stellt damit eine Sonderform
der Centesimal--Potenzierung dar und eignet sich aufgrund ihrer rationellen
Methodik besonders für die Herstellung höchster Potenzgrade.
Um aus der reinen Arzneiverdünnung die homöopathischen
Wirkeigenschaften des Rohstoffes -- die Hahnemann ,,Arznei--Kraft" nannte
und von der heutigen Wissenschaft als ,,Arznei--Information" bezeichnet wird
-- zu entwickeln und auf den Arzneiträger zu übertragen, dienen
unterschiedliche mechanische Dynamisations--Verfahren: Verschüttelung,
Verreibung oder Fluxion.
Das einfachste Verfahren stellt die Verschüttelung alkoholischer oder
wäßriger Arzneilösungen dar, die zuvor im gewünschten
Verhältnis verdünnt wurden. Hahnemann erprobte unterschiedliche
Anzahlen von Schüttelschlägen und definierte schließlich
für die Centesimalpotenzierung 10 Schüttelschläge bzw. für
LM--Potenzen 100 Schüttelschläge pro Potenzierungsschritt. Das
homöopathische Arzneibuch hat diese Vorschrift auch für Decimalpotenzen
einschließlich der Durchführung als händische oder maschinelle
Potenzierung übernommen. Das französische homöopathische
Arzneibuch gestattet ferner eine Verschüttelung mit Hilfe von Ultraschall.
Die schon erwähnte Verreibung (= Trituration) erfolgt entweder
händisch oder mit Hilfe geeigneter Maschinen in Reibschalen aus Porzellan,
wobei die Verreibungszeit pro Potenzierungsschritt mindestens 1 Stunde
beträgt. Die so gewonnene erste Verreibung, z.B. die Trituration D1
oder C1, kann wiederum im entsprechenden Verdünnungsverhältnis
mit Lactose verdünnt und 1 Stunde intensiv verrieben werden, woraus
die Trituration D2 oder C2 erhalten wird. Wird die Verreibungspotenzierung
auf diese Weise fortgesetzt, können die nächsthöheren
Triturationspotenzen erzeugt werden.
Verreibungen ab dem Potenzgrad C3, C4 bzw. D4 sind bereits so verdünnt,
daß sie für die weitere Potenzierung nicht mehr trituriert werden
müssen. Statt dessen kann aus ihnen im gewünschten
Potenzierungsverhältnis eine wäßrige Lösung angefertigt
und potenziert werden, um die weitere Potenzierung im üblichen
Verschüttelungsverfahren mit Alkohol durchzuführen.
Eine Sonderform einer flüssigen Potenzierung ohne Verschüttelung
stellt die Fluxionspotenzierung dar. Den verschiedenen Fluxionsverfahren
(von engl. ,,fluxion" = fließen) liegt die pharmazeutische Erfahrung
zugrunde, daß auch die Turbulenzen von fließenden oder ins
Potenzierungsgefäß eingespritzten Wassers einen Potenzierungseffekt
hervorrufen, ohne daß eine Verschüttelung erforderlich ist. Allerdings
ist der erzielte Dynamisationseffekt relativ gering, sodaß sehr hohe
Potenzgrade angefertigt werden müssen, um wirksame Arzneimittel zu erzeugen.
Fluxionspotenzen sind heute vor allem in Südamerika in Gebrauch (F.
Dellmour 1992).
Homöopathische Arzneimittel werden aus natürlichen und naturnahen,
aber auch aus chemischen und pathologischen Rohstoffen hergestellt:
Pflanzen Frische oder getrocknete Pflanzen und Pflanzenteile wie
Kräuter, Blätter, Wurzeln, Rinden, Blüten, Früchte, Samen,
Pilze, Pilzsporen, Harze und Öle.
Tiere Frische oder getrocknete Tiere, Tierteile, tierische Gifte
und tierische Sekrete.
Organisch Graphit, organische Säuren und Verbindungen.
Anorganisch Metalle, Nichtmetalle, anorganische Säuren, Verbindungen
und Salze.
Nosoden Pathologische Sekrete und Gewebe, Kulturen von
Mikroorganismen.
Die Erfahrungen der Homoeopathie zeigen, daß viele Arzneipflanzen
der Volksmedizin auch in potenziertem Zustand Heilkräfte entfalten,
wie etwa Arnika (Arnica montana), Kamille (Chamomilla recutita)
oder Johanniskraut (Hypericum perforatum). Aber auch ausgesprochene
Giftpflanzen, wie Blauer Eisenhut (Aconitum napellus), Tollkirsche
(Belladonna), Schierling (Conium maculatum) und Stechapfel
(Stramonium), sowie gifthältige Pilze wie der Fliegenpilz
(Agaricus muscarius) und das Mutterkorn (Secale cornutum) werden
mit Erfolg heilsam eingesetzt. Daneben gibt es zahlreiche Zierpflanzen und
pflanzliche Rohstoffe des täglichen Lebens, wie Zwiebel (Allium
cepa), Lebensbaum (Thuja occidentalis), Gänseblümchen
(Bellis perennis) oder Wohlriechendes Veilchen (Viola odorata),
deren potenzierte Zubereitungen kraftvolle homöopathische Heilwirkungen
entfalten.
5.2 Tierische
Rohstoffe
An tierischen Rohstoffen werden zahlreiche gifige Tiere oder tierische Gifte
verwendet, wie etwa Insekten und Spinnen, z.B. die Biene (Apis
mellifica), Rote Waldameise (Formica rufa), Spanische Fliege
(Cantharis), Kreuzspinne (Aranea diadematus) und Schwarze Witwe
(Latrodectus mactans), sowie Schlangengifte der Klapperschlange
(Crotalus horridus), Königskobra (Naja tripudians) und
Buschmeister (Lachesis mutus). Wichtige Rohstoffe sind auch Meerestiere
wie Austernschalen (Calcium carbonicum), Edelkoralle (Corallium
rubrum), der Tintenbeutel des Tintenfisches (Sepia) und Badeschwamm
(Spongia) und die Pottwalausscheidung Ambra.
5.3 Organische
Rohstoffe
Neben mineralischem Graphit (Graphites) werden in der Homoeopathie
auch die Wirkkräfte organischer Verbindungen, Harze und Öle arzneilich
genutzt, wie Petroleum, Terpentin (Terebinthina), Nitroglycerin
(Glonoinum), Ameisensäure (Acidum formicicum),
Benzoesäure (Acidum benzoicum), Essigsäure (Acidum
aceticum), Pikrinsäure (Acidum picrinicum) und andere organische
Säuren.
5.4 Anorganische
Rohstoffe
Ebenso können chemische Elemente und deren Verbindungen als Oxide, Sulfide,
Salze und anorganische Säuren homöopathisch genutzt werden, wie
Silber (Argentum metallicum), Gold (Aurum metallicum), Eisen
(Ferrum metallicum), Gelber Phosphor (Phosphorus), Schwefel
(Sulfur), Jod (Jodum), Kieselsäure (Silicea),
Arsentrioxid (Arsenicum album), Aluminiumoxid (Alumina),
Eisenphosphat (Ferrum phosphoricum), Kochsalz (Natrium
muriaticum), Magnesiumcarbonat (Magnesium carbonicum), Silbernitrat
(Argentum nitricum) Quecksilberchlorid (Mercurius sublimatus
corrosivus), Schwefelsäure (Acidum sulfuricum),
Salpetersäure (Acidum nitricum) und viele andere Verbindungen.
5.5
Nosoden
Eine spezielle Form homöopathischer Arzneimittel stellen
Nosodenpräparate dar. Diese werden aus menschlichen oder tierischen
Krankheitsprodukten, pathologischen Sekreten, Körperflüssigkeiten
und Organteilen oder aus Mikrobenkulturen hergestellt. Vor der Potenzierung
müssen aus Nosoden gewonnenen Urtinkturen sterilisiert und auf Keimfreiheit
überprüft werden. Die wichtigsten dieser Arzneimittel sind
Krätze--Nosode (Psorinum), Tuberkulose--Nosode
(Tuberculinum), Gonorrhoe--Nosode (Medorrhinum) und
Syphilis--Nosode (Syphilinum = Luesinum), sowie zahlreiche
andere Zubereitungen, wie etwa Krebs--Nosode (Carcinosinum),
Tollwut--Nosode (Lyssinum), Pocken--Nosode (Vaccininum) und
Grippe--Nosode (Influenzinum).
5.6 Weitere
Rohstoffe
Als Sonderformen homöopathischer Rohstoffe können auch konventionelle
Pharmaka wie Penicillin, Cortison und andere Hormone oder
biochemische Stoffwechselprodukte, Nukleinsäuren, Antigene
(Pollen), Immunmediatoren (Zytokine) und Eigenblut der
zu behandelnden Patienten potenziert werden, wobei die daraus erzeugten
homöopathischen Arzneimittel meist nach klinischen oder isopathischen
Gesichtspunkten eingesetzt werden.
6.
Komplexmittel
Eine weitere Sonderform homöopathischer Arzneimittel stellen
Mischpräparate (= Kombinationspräparate, Komplexmittel) dar, die
aus zwei oder mehreren homöopathischen Einzelmitteln ((12)) durch Mischung
hergestellt werden. Viele dieser Präparate werden im Handel als fertige
Arzneispezialitäten angeboten, ebenso wie Komplexmittel durch den Apotheker
individuell angefertigt werden können. Diese Mittel stellen aus
pharmazeutischer Sicht ,,homöopathische Arzneimittel" dar, die
entsprechend dem homöopathischem Arzneibuch und dem Arzneimittelgesetz
hergestellt wurden.
Aus medizinischer Sicht können Komplexmittel jedoch nicht
,,homöopathisch" d.h. im Sinne des Simileprinzipes angewandt werden,
da für diese Mittel keine Arzneimittelprüfungen existieren und
keine Arzneimittelbilder vorliegen. Zudem werden Komplexmittel nicht nach
homöopathischen Kriterien ((13)), sondern indikativ nach klinischen
Gesichtspunkten eingesetzt.
7.
Darreichungsformen
Die endgültige Zubereitung, in der das homöopathische Arzneimittel
in den Handel gelangt und dem Patienten verabreicht wird, wird als
Darreichungsform bezeichnet.
7.1
Dilutionen
Dilutionen (,,Tropfen") sind flüssige homöopathische Arzneimittel,
die als Arzneiträger meist 43% Äthanol enthalten. Sie werden pur
oder mit Wasser verdünnt eingenommen. Als Gabengröße sind
fünf Tropfen gebräuchlich.
7.2
Globuli
Homöopathische Globuli werden aus Zucker (Saccharose) gefertigt und
im Gewichtsverhältnis 1 : 100 mit der alkoholischen Dilution des
gewünschten Potenzgrades benetzt. Nach Lufttrocknung stellen sie das
fertige Arzneimittel dar. Als Gabengröße dienen meist fünf
Globuli.
7.3
Triturationen
Homöopathische Triturationen (Verreibungen) werden durch Verreibung
des arzneilichen Rohstoffes mit Milchzucker (Lactose) hergestellt, wobei
ebenso wie bei den Dilutionspotenzen C- und D-Potenzen möglich sind.
Von diesen pulverförmigen Arzneimitteln wird etwa eine Messerspitze
als Gabengröße verwendet.
7.4
Tabletten
Triturationen können zusammen mit Zusatzstoffen zu Lactosetabletten
gepreßt werden, was Dosierung und Verabreichung erleichtert.
Gebräuchlich sind meist Tabletten zu 250 mg, seltener zu 100 mg. Als
Gabengröße gilt eine Tablette.
7.5
Ampullen
Besonders in Akutsituationen werden zunehmend auch homöopathische
Injektionspräparate verwendet, deren Inhaltsstoffe mit ,,Aqua ad
injectionem" oder isotonischer Kochsalzlösung potenziert wurden.
Homöopathische Ampullenpräparate müssen steril und pyrogenfrei
sein.
7.6 Weitere
Darreichungsformen
Ferner können in der Homoeopathie Salben (homöopathisches
Arzneimittel im Verhältnis 1 : 10 in ,,Wollwachsalkoholsalbe" als
Salbengrundlage), Zäpfchen (= Suppositorien; homöopathisches
Arzneimittel in Verhältnis 1 : 10 in Hartfett als Suppositoriengrundmasse),
Nasentropfen (isotonische Natriumchlorid--Lösung als
Arzneiträger), Augentropfen (sterile isotonische
Natriumchlorid--Lösung als Arzneiträger), Kapseln (Verreibungen
in Gelatinekapseln, Capsulae gelatinosae) und Milchzuckerbriefchen
(einige Globuli in etwas Lactose in einem Papierbriefchen) als Darreichungsformen
verwendet werden.
8. Lagerung und
Haltbarkeit
Homöopathische Arzneimittel sind kühl und trocken zu lagern. Zu
vermeiden sind besonders starke Wärme- und Sonnenbestrahlungen
(Handschuhfach im Auto !), der Einfluß starker elektromagnetischer
Felder (Mikrowellenherd, Computer, Fernseher) sowie der Kontakt mit stark
riechenden Substanzen wie ätherischen Ölen, kampferhältigen
Präparaten, Gewürzen u.ä. Nach bisherigen Erkenntnissen hat
die Röntgendurchleuchtung an Flughäfen keine störende Wirkung
auf homöopathische Arzneimittel.
Abgesehen von Tiefpotenzen ((14)) zersetzlicher Rohstoffe und Fehlern in
der Aufbewahrung (undichter Verschluß, Hitze, Sonnenlicht) sind
homöopathische Arzneimittel, da sie keine chemisch oder biologisch
abbaubaren Inhaltsstoffe enthalten, praktisch unbegrenzt haltbar. Hahnemann
berichtete in ,,Organon V" über eine Haltbarkeit von ,,wenigstens
18--20 Jahre (so weit reichen meine Erfahrungen)", die Potenzen C. J.
Jenichens zeigten noch nach 40 Jahren ihre volle Wirksamkeit (F. Dellmour
1992) und der Autor konnte sich mehrfach von der vortrefflichen Wirkung
homöopatischer Arzneipotenzen überzeugen, die um 1870 (!) von C.
Dunham angefertigt wurden. Aus juridischen Gründen wird jedoch von vielen
Firmen ein Ablaufdatum von 5 Jahren angegeben.
9. Rezeptur
Bei der Rezeptur homöopathischer Arzneimittel empfiehlt es sich, den
Namen der homöopathischen Arznei im vollen Wortlaut leserlich
auszuschreiben, da ca. 3000 Arzneimittel und über 1000 synonyme Arzneinamen
existieren, wodurch es leicht zu Verwechslungen kommen kann.
9.1 Darreichungsform
Erfolgt am Rezept keine Angabe der Darreichungsform, so wird das Arzneimittel
meist als Dilution abgegeben. Die gängigen Darreichungsformen
können mit ,,dil" (Dilutionen), ,,glob" (Globuli), ,,trit" (Triturationen)
und ,,tabl" (Tabletten) abgekürzt werden.
9.2 Verfügbare Potenzgrade
Homöopathische Arzneimittel sind nicht in jedem Potenzgrad verfügbar
! Von unlöslichen Rohstoffen, die zu Beginn der Potenzierung mit Lactose
verrieben werden müssen, sind Dilutionen erst ab D6 und Globuli
oftmals erst ab D10 erhältlich. Da dies auch so häufig gebrauchte
Arzneimittel wie Calcium carbonicum, Antimonium crudum, Magnesium phosphoricum
und viele andere Arzneien betrifft, empfiehlt es sich, vor der Rezeptur in
den jeweiligen Listen der homöopathischen Firmen nachzusehen, ab welchem
Potenzgrad die gewünschte Darreichungsform erhältlich ist.
Ferner sind auch für homöopathische Arzneimittel die Bestimmungen
der Rezeptpflichtverordnung und Suchtgiftverordnung zu beachten.
10. Literatur
British Homoeopathic Pharmacopoeia (B.Hom.P.). Volume 1. Published by the
British
Association of Homoeopathic Manufacturers (BAHM). Derbyshire 1993.
Dellmour F.: Die Entwicklung der Potenzierung bei Samuel Hahnemann und
nachträgliche Änderungen der Arzneiherstellungen. In: Documenta
Homoeopathica,
Band 13, W. Maudrich, Wien 1993a: 139--188.
Dellmour F.: Hahnemanns Potenzierungsbegriff. Zeitschrift für Klassische
Homoeopathie
(1993b), 1: 22--27.
Dellmour F.: Homöopathische Arzneimittel -- Geschichte,
Potenzierungsverfahren,
Darreichungsformen. Österreichische Gesellschaft für
Homöopathische Medizin,
Wien 1992.
Dellmour F.: Konzentrationsverhältnisse homöopathischer Arzneimittel.
In: Documenta
Homoeopathica, Band 14, W. Maudrich, Wien 1994: 261--298.
Hahnemann S.: Die chronischen Krankheiten. Ihre eigentümliche Natur
und
homöopathische Heilung. Bände 1--5. 2. Aufl. (1835--1839), 5. Nachdr.
Haug,
Heidelberg 1991.
ebd.: Band 1 (1835): 180.
Hahnemann S.: Eine plötzlich geheilte Kolikodynie (1797). In: Hahnemann
(1829),
Band 1: 199--203.
Hahnemann S.: Heilung und Verhütung des Scharlachfiebers (1801). In:
Hahnemann
(1829), Band 1: 221--239.
Hahnemann S.: Kleine medizinische Schriften. Hrsg. E.Stapf (1829). Nachdr.
Heidelberg 1989.
Hahnemann S.: Organon der Heilkunst, 5. Aufl. (1833). Nachdr. Haug, Heidelberg
1987: § 246, Anm. 1: 260.
Hahnemann S.: Organon der Heilkunst, 6. Aufl. (1842). Hrsg. von R. Haehl
1921. Nachdr. Haug, Heidelberg 1987.
ebd.: § 269, Anm. 2: 244-245.
Hahnemann S.: Reine Arzneimittellehre, Sechster Theil. Dresden, Arnoldsche
Buchhandlung (1821): VI--VIII, IX.
Hahnemann S.: Reine Arzneimittellehre. Bände 1--6. Band 1-2, 3. Aufl.
(1830--1833),
Band 3--6, 2. Aufl. (1825--1827). 4. Nachdr. Haug, Heidelberg 1989.
ebd.: Band 5 (1827): 123.
Homoeopathic Pharmacopoeia of India (H.P.I.). 1st Vol. 1st Ed. (1971). Reprint
1980.
2nd Vol. (1974). 3rd Vol. 1st Ed. (1978). Government of India. Ministry of
Health,
New Delhi.
Homoeopathic Pharmacopoea of the United States (HPUS). Revision Service.
Official
Compendium from July 1, 1992. Published by the Pharmacopoeia Convention of
the
United States, Ausgabe Washington 1995.
Homöopathisches Arzneibuch (HAB 1). 1. Ausg. 1978, Gesamtausgabe.
Enthält die
Teilbände HAB 1 1978, 1. Nachtr. 1981, 2. Nachtr. 1983, 3. Nachtr. 1985,
4. Nachtr.
1985. Amtliche Ausgabe. Deutscher Apothekerverlag, Govi--Verlag, Stuttgart
und
Frankfurt 1985.
Homöopathisches Arzneibuch (HAB 1). Zugleich 5. Nachtr. zur Ausgabe
1978. 1.
Nachtr. zur Gesamtausgabe, Amtliche Ausgabe. Deutscher Apothekerverlag, Govi--
Verlag, Stuttgart und Frankfurt 1991.
Korsakoff N. S. v.: Korsakoff-Potenzen. Stapf's Archiv für die
Homöopathische
Heilkunst (1831), Bd. 10, 2: 104--111. In: Deutsches Journal für
Homoeopathie (1986)
4: 307310.
Österreichisches Arzneibuch (ÖAB). Homöopathischer Teil. Amtliche
Ausgabe, Verlag
der Österreichischen Staatsdruckerei, Wien 1990.
Pharmacopée Française. X e Èdition, 6 e Supplément.
Rédigée par ordre du
gouvernement. Èlaborée sous la dirction scientifique de La
Commission Nationale
de Pharmacopée. Réalisée et publiée par
L´Adrapharm (Association pour la
Recherche Appliquée à la Pharmacopée). Paris, 1989.
Schwabe W.: Dr. W. Schwabe´s Homöopathisches Arzneibuch. Leipzig
1924.
Schwabe W.: Homöopathisches Arzneibuch. 2.Aufl., Leipzig 1934.
Schwabe W.: Pharmacopoea homoeopathica polyglottica. Leipzig 1872.
(1) Der Ausdruck ,,homöopathisch" bezieht sich dabei auf die
similemäßige Übereinstimmung der Arzneiwirkung mit dem
Krankheitsbild des Patienten.
(2) 1 Gran = ca. 62 Milligramm.
(3) Klinische Anzeichen der Atropinwirkung sind erst nach Einnahme von einigen
Milligramm zu beobachten.
(4) Ein Mol (= Stoffmenge in Gramm, die das Atom- bzw. Molekulargewicht angibt)
einer Substanz enthält 6.022 x 1023 Atome bzw. Moleküle (=
Avogadro´sche Zahl).
(5) Die decillionfache Verdünnung entspricht der Potenz C30 und damit
einem theoretischen Verdünnungsverhältnis von 1 : 1060.
(6) Die vigesillonfache Verdünnung entspricht der Potenz C60 mit einem
rechnerischen Verdünnungsverhältnis von 1 : 10120.
(7) Bei der ,,Mazeration" werden kleingeschnittene, frische Pflanzenteile
mit einer definierten Menge Alkohol angesetzt und nach frühestens 10
Tagen die Urtinktur abgepreßt.
(8) Bei der ,,Perkollation" werden frische oder getrocknete Arzneistoffe
vom Lösungsmittel durchströmt und extrahiert, um die Urtinktur
zu gewinnen.
(9) Die Bezeichnung ,,LM" setzt sich aus den römischen Zahlen L = 50
und M = 1000 zusammen.
(10) Der Buchstabe ,,Q" steht für das lateinische Wort ,,quinquagintamilia"
= 50.000, weshalb Q-Potenzen auch als ,,Quinquagintamillesimalpotenzen" genannt
werden.
(11) Das HAB schreibt die Mehrglasmethode für die Herstellung von C--,
D-- und LM--Potenzen vor.
(12) Einzelmittel sind die üblicherweise verwendeten homöopathische
Arzneimittel, die aus einem einzigen arzneilichen Rohstoff hergestellt werden
und nur eine Potenz enthalten, z.B. Aconitum napellus D4.
(13) Die homöopathische Arzneiwahl stützt sich auf die
ausführliche homöopathische Anamnese, die alle körperlichen
und psychischen Symptome des Patienten erfaßt und die Symptomenwahl,
die die ,,charakteristischen Symptome" des Kranken für die Auffindung
des Simile ermittelt.
(14) Als ,,Tiefpotenzen" werden die Potenzgrade D1-D6 bzw. C1-C6 bezeichnet.
Dr. med. Friedrich Dellmour,
Ludwig Boltzmann Institut für
Homoeopathie,
Dürergasse 4, A-8020
Graz.
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